Pflege- und Adoptivformen


2019 erfolgten in Deutschland  laut Statistischem Bundesamt 3744 Adoptionen.

Bewerber gab es ca. doppelt so viele. Die Zahl der Adoptionen nimmt stark ab.

Vermutet wird, dass aufgrund der immer erfolgreicheren Reproduktionsmedizin viel mehr Paare doch ihren Wunsch nach einem leiblichen Kind erfüllt bekommen und es aufgrund von zunehmenden Leihmutterschaften weniger adoptionswillige Paare/ Menschen gibt. Die Zahlen der Adoptionen und die Bedarfe sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich und sollte immer beim zuständigen Jugendamt erfragt werden.

Bei einer Adoption gibt es 3 unterschiedliche Formen: die offene, die halboffene und die inkognito Adoption.

Bei der offenen Adoption wissen die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern voneinander, kennen die Adressen, vereinbaren meist auch das Hin-und Hersenden von Fotos. Diese Form der Adoption ist meist das Resultat eines vorhergehenden Pflegeverhältnisses. Sprich das Kind ist erst als Pflegekind bei der Familie und dann geben die leiblichen Eltern das Kind zur Adoption frei (oder es wird ihnen von Seiten des Jugendamtes/ Familiengerichtes das Sorgerecht.. entzogen) und das Kind bleibt bei seiner Pflegefamilie die es adoptiert. Hat das adoptierte Kind noch leibliche Geschwister wird meist vom Jugendamt ein Kontakt untereinander hergestellt und die Adoptivfamilien einigen sich dann untereinander wie sie künftig Kontakte pflegen wollen.

Bei einer halboffenen Adoption kennen sich die beiden Elternpaare auch, jedoch lernen sie sich auf neutralem Boden kennen (beispielsweise im Jugendamt oder auch einem Café gemeinsam mit der zuständigen Sachbearbeiterin), die Adressen werden nicht bekannt gegebn und ein ein Kontakt ist nur über die Sachbearbeiterin möglich. Je nach Absprache senden die Adoptiveltern ab und an mal ein Foto an die leiblichen Eltern oder auch umgekehrt. Bei eventuellen leiblichen Geschwisterkinder des adoptierten Kindes kann es auch zum Austausch von Fotos und Informationen über das Jugendamt kommen.

Bei einer Inkognitoadoption  wissen die beiden Eltern nichts Persönliches voneinander. Auch das Adoptivkind weiss nicht wer seine leiblichen Eltern sind. Es wird eine Vermittlungsakte angelegt die bei der vermittelnden Stelle 60 Jahre aufbewahrt werden muss. Adoptiveltern und Adoptierte (unter 16 Jahren nur mit der Zustimmung ihrer Adoptiveltern) können diese Vermittlungsakte unter fachlicher Begleitung einsehen. Auch haben adoptierte Kinder ab dem 16. Lebensjahr das Recht auf Einsicht in den Geburtseintrag beim Standesamt, aus der sich die Daten der leiblichen Mutter, teilweise auch des leiblichen Vaters, ergeben.

Neben diesen Adoptionsformen gibt es auch noch die Stiefkindadoption (die häufigste Form der Adoption in Deutschland), was in den zahlreichen Patchworkfamilien immer häufiger praktiziert wird indem der nicht leibliche Ehepartner oder die nicht leibliche Ehepartnerin das Kind des Partners/ der Partnerin adoptiert.

Paare die in Deutschland nur sehr geringe Chancen auf eine Adoption sehen (beispielsweise wegen des bereits herangeschrittenen Alters) entscheiden sich oft auch für eine Auslandsadoption.

Diese Adoption eines Kindes aus dem Ausland läuft meist über ausländische Organisationen, Vereine oder anerkannte private Vermittlungsstellen. In der Regel ist eine Auslandsadoption der einfachste Weg für Paare, die auf biologischem Weg keine Kinder bekommen können, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Ein Verfahren dauert von der Kontaktaufnahme bei einer Auslandsvermittlungsstelle bis zum gerichtlichen Abschluss 2-5 Jahre. Infos dazu findet man zuhauf im Internet, ich kenne mich damit viel zu wenig aus, weshalb ich darauf auch nicht weiter eingehen kann.


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